Das fragen uns die meisten
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird: rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns gerne Zeit.
Was kostet die Haushaltshilfe für mich?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — über den Entlastungsbetrag (125 € monatlich, bei allen Pflegegraden) und, ab Pflegegrad 2, zusätzlich über die Verhinderungspflege (bis 1.612 € jährlich).
Nur wenn Sie darüber hinaus Leistungen wünschen, fällt ein kleiner Eigenanteil an. Wir besprechen das offen vorab.
Welche Pflegekassen werden akzeptiert?
Alle gesetzlichen Pflegekassen. Dazu gehören unter anderem AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, IKK, BKK und alle Ersatzkassen. Auch privat Versicherte sind willkommen — die Abrechnung läuft dann etwas anders, wir erklären es Ihnen.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für eine Abrechnung über die Pflegekasse ja. Aber schon Pflegegrad 1 reicht, um den vollen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu bekommen.
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, begleiten wir Sie durch die Antragstellung — auf Wunsch auch beim Begutachtungstermin.
Wie oft kommt die Hilfe?
Das legen Sie fest. Manche Familien buchen uns wöchentlich für drei Stunden, andere täglich für kürzere Einsätze, wieder andere nur einmal im Monat für die gründliche Wäsche. Wir passen uns Ihrem Rhythmus an.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 125 € pro Monat, den jeder mit Pflegegrad bekommt — unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5. Er ist zweckgebunden für anerkannte Dienste wie uns.
Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden bis zu sechs Monate lang übertragen — Sie verlieren also nichts, wenn Sie einen Monat aussetzen.
Kann ich die Person selbst auswählen?
Ja. In einem kostenlosen Kennenlerngespräch bei Ihnen zu Hause schauen wir, wer zu Ihnen passt — menschlich wie organisatorisch. Wenn die Chemie nicht stimmt, wechseln wir selbstverständlich.
Was passiert, wenn unsere Helferin krank wird oder Urlaub hat?
Wir informieren Sie rechtzeitig und organisieren eine Vertretung aus unserem Team, die Sie bereits kennen. Niemand steht plötzlich allein vor der Tür — und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist ein zusätzliches Budget der Pflegekasse für den Fall, dass eine pflegende Person (zum Beispiel ein Angehöriger) selbst verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder einfach Entlastungsbedarf. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür bis zu 1.612 € pro Jahr zu.
Wir springen stunden- oder tageweise ein, genau so lange, wie Sie uns brauchen.
Wie läuft die Abrechnung mit der Kasse?
Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung. Danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie bekommen weder Rechnungen noch Papier auf den Tisch. Unsere IK-Nummer 460542232 ist bei allen Kassen hinterlegt.
In welchen Städten sind Sie aktiv?
Unser Einzugsgebiet umfasst Detmold, Lage, Augustdorf, Bielefeld, Bad Salzuflen, Lemgo, Horn-Bad Meinberg und den gesamten Kreis Lippe. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihr Ort nicht dabei ist — oft finden wir eine Lösung.
Wie lange dauert ein Einsatz?
Üblich sind zwei bis drei Stunden pro Besuch. Kürzere Einsätze sind möglich, machen aber oft keinen Sinn — schließlich soll echte Entlastung entstehen. Längere Einsätze sprechen wir individuell ab.
Was mache ich, wenn ich mit der Helferin unzufrieden bin?
Rufen Sie Sebastian Fitz direkt an. Wir nehmen Kritik ernst, besprechen sie offen und wechseln die Person ohne Wenn und Aber, wenn es nicht passt. Es ist Ihr Zuhause — Sie haben das letzte Wort.
Ihre Frage nicht dabei?
Kein Problem. Rufen Sie uns an — wir nehmen uns Zeit für Sie.
05231 / 45 36 779 Formular öffnen