Pflegegrad & Kosten

Was Ihnen zusteht — einfach erklärt

Sie haben einen Pflegegrad? Dann zahlt Ihre Pflegekasse einen Großteil der Haushaltshilfe. Wir erklären, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht — und übernehmen die Abrechnung für Sie.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung, wie viel Unterstützung Sie im Alltag brauchen. Es gibt fünf Stufen — Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst (MDK oder Medicproof) vor.

Sie müssen keinen hohen Pflegegrad haben, um Hilfe zu bekommen. Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag in voller Höhe zu.

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

125 € pro Monat — bei allen Pflegegraden von 1 bis 5.

Dieses Geld ist zweckgebunden für anerkannte Leistungserbringer wie uns. Sie können es für Haushaltshilfe, Einkäufe, Begleitung oder Alltagsunterstützung einsetzen. Nicht verbrauchtes Budget wird bis zu sechs Monaten übertragen — Sie verlieren also nichts, wenn Sie einen Monat aussetzen.

Das Beste: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Bis zu 1.612 € pro Jahr — ab Pflegegrad 2.

Wenn eine pflegende Person (zum Beispiel ein Angehöriger) einmal verhindert ist — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach Entlastungsbedarf — zahlt die Kasse einen Vertretungsdienst. Wir springen stunden- oder tageweise ein, so wie es Ihnen passt.

Die Verhinderungspflege lässt sich mit dem Entlastungsbetrag kombinieren und sogar teilweise auf die Kurzzeitpflege umwidmen. Wir helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrem Budget zu holen.

Budget-Übersicht je Pflegegrad

Pflegegrad Entlastungsbetrag (§45b) Verhinderungspflege (§39)
Pflegegrad 1125 €/Monat
Pflegegrad 2125 €/Monatbis 1.612 €/Jahr
Pflegegrad 3125 €/Monatbis 1.612 €/Jahr
Pflegegrad 4125 €/Monatbis 1.612 €/Jahr
Pflegegrad 5125 €/Monatbis 1.612 €/Jahr

Stand: 2026. Durch Umwidmung der Verhinderungspflege auf Kurzzeitpflege ist unter Umständen eine höhere Summe möglich. Wir beraten Sie individuell.

Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Wir sind anerkannter Leistungserbringer mit der IK-Nummer 460542232. Das bedeutet: Sie unterschreiben einmal eine Abtretungserklärung, und wir rechnen alles Weitere direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie bekommen weder Rechnungen noch Anträge auf den Tisch.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Pflegekassen zusammen — von AOK und Barmer über Techniker Krankenkasse und DAK bis zu allen Ersatz- und Betriebskrankenkassen.

Noch kein Pflegegrad?

Das ist kein Hindernis. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den Begutachtungstermin. Viele Menschen unterschätzen, wie viel Unterstützung ihnen eigentlich zusteht.

Kostenloses Beratungsgespräch

In 15 Minuten klären wir telefonisch, welches Budget Ihnen zusteht und wie wir es einsetzen können. Ohne Verpflichtung.

05231 / 45 36 779 anrufen Formular nutzen