Sie entscheiden, womit wir beginnen. Alle Leistungen können einzeln oder in Kombination gebucht werden — und über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege mit Ihrer Kasse abgerechnet werden.
Haushaltshilfe
Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche reinigen, Wäsche waschen und bügeln, Fenster putzen. Wir halten Ihr Zuhause so, wie Sie es sich wünschen — ohne dass Sie sich anstrengen müssen.
Was die Pflegekasse übernimmt: Über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI stehen Ihnen 125 € pro Monat zu — bei allen Pflegegraden von 1 bis 5.
Einkauf und Besorgungen
Lebensmittel einkaufen, Rezepte in der Apotheke abholen, Post und Pakete zur Post bringen. Wir besprechen vorher, was Sie brauchen, und bringen es zuverlässig nach Hause.
Was die Pflegekasse übernimmt: Ebenfalls über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) oder die Verhinderungspflege abrechenbar.
Arztbegleitung
Wir fahren Sie zu Arztterminen, Therapien oder Behördengängen, warten bei Ihnen und begleiten Sie sicher zurück. Auf Wunsch helfen wir, das Besprochene zu notieren.
Was die Pflegekasse übernimmt: Im Rahmen des Entlastungsbetrags oder der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI.
Demenzbetreuung
Speziell geschulte Begleitung für Menschen mit Demenz. Wir halten gewohnte Abläufe ein, geben Struktur und Sicherheit und entlasten pflegende Angehörige um wertvolle Stunden pro Woche.
Was die Pflegekasse übernimmt: Entlastungsbetrag §45b (125 €/Monat) plus Verhinderungspflege §39 (bis 1.612 € jährlich). Häufig ist auch die Kombination beider Budgets sinnvoll.
Alltagsbegleitung
Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsam kochen, Fotoalben anschauen, einfach Zeit haben zum Reden. Menschliche Nähe ist oft die beste Medizin — und wir nehmen sie uns.
Was die Pflegekasse übernimmt: Über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.
Gartenarbeit
Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden, Beete pflegen, Blumen gießen. Ihr Garten bleibt schön, auch wenn das Bücken schwerer fällt.
Was die Pflegekasse übernimmt: Leichte Gartenarbeit kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn sie zur Aufrechterhaltung der häuslichen Umgebung zählt.
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige selbst einmal krank sind oder Urlaub brauchen, springen wir ein — stunden- oder tageweise. So können Sie durchatmen, ohne sich Sorgen zu machen.
Was die Pflegekasse übernimmt: Bis zu 1.612 € jährlich nach §39 SGB XI, ab Pflegegrad 2.